Die Wohnflächenberechnung gibt Auskunft über die Größe Deiner Wohnung. Sie gehört zu den ObjektunterlagenFür die Beantragung einer Baufinanzierung benötigst Du verschiedene Dokumente. Dazu gehören auch die Objektunterlagen. Anhand der Objektunterlagen überprüft Deine Bank den Wert der Immobilie, eventuelle Fallstricke und schaut, ob die gewünschte Darlehenshöhe angemessen ist., die Du beim Kauf einer Immobilie prüfen und für die Beantragung Deiner BaufinanzierungMit einer Baufinanzierung finanzierst Du den Kauf Deiner Immobilie, indem du ein Darlehen bei einer Bank aufnimmst. Du nutzt also Fremdkapital der Bank, um Deine Immobilie zu finanzieren. Geldmittel, die Du selbst einbringst, zählen zu Eigenkapital und sind kein Bestandteil Deiner Baufinanzierung. bei der Bank einreichen solltest.
Manchen Banken reicht eine bemaßte Grundrisszeichnung mit qm-Angabe pro Raum aus. Andere Banken benötigen eine vom Architekten gestempelte Berechnung. Diese ist bei Eigentumswohnungen i.d.R. Bestandteil der Teilungserklärung.
Geheimtipp:
Prüfe die Wohnflächenberechnung vor dem Objektkauf. Es kann vorkommen, dass im ExposéDas Exposé ist das Aushängeschild einer Immobilie, die zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dort findest Du die Beschreibung des Objektes, Fotos, Informationen zu Preis, Lage und Ausstattung und oftmals einen Grundriss. Auf diese Weise gewinnst Du bereits vor der Besichtigung einen ersten Eindruck und auch die Bank fordert das Exposé oft im Rahmen der Baufinanzierung an. eine größere Wohnfläche angegeben ist, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Denn je größer die Wohnfläche, umso höher ist der Wert Deiner Immobilie.
Besonders zu prüfen sind als Wohnfläche gekennzeichnete Bestandteile der Immobilie, die ggf. nicht als solche genehmigt sind. Dazu gehören insb. ein ausgebautes Dachgeschoss und Keller, sowie Anbauten ohne Genehmigung. In manchen Fällen macht es Sinn mit Zustimmung des Eigentümers die Baugenehmigung einzusehen.
Merke:
Für die Bemessung der Wohnfläche gibt es zwei verschiedene Verfahren. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) wird nur die tatsächliche Wohnfläche berücksichtigt (u.a. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer, Küche und auch Abstellräume und Flure), während bei der Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 noch weitere Nutzflächen (z.B. Balkon, Terrasse und Kellerräume) anteilig mit einberechnet werden. Außerdem fließen auch Dachschrägen in die Berechnung mit ein. Die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 ist die ältere der beiden Varianten.