Nach Ablauf von zehn Jahren hast Du ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht Deines Darlehensvertrags. Möchtest Du Deine BaufinanzierungMit einer Baufinanzierung finanzierst Du den Kauf Deiner Immobilie, indem du ein Darlehen bei einer Bank aufnimmst. Du nutzt also Fremdkapital der Bank, um Deine Immobilie zu finanzieren. Geldmittel, die Du selbst einbringst, zählen zu Eigenkapital und sind kein Bestandteil Deiner Baufinanzierung. vollständig tilgen, umschulden oder ein anderes Darlehen abschließen, ist dies vereinfacht möglich. Deine Bank darf Dir zudem keine VorfälligkeitsentschädigungZahlst Du das Darlehen bei Deiner Bank vorzeitig ab, berechnet Deine Bank Dir meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung ist eine Aufwandsentschädigung und der Ausgleich dafür, dass Deine Bank nicht die geplanten Zinszahlungen erhält. So werden die finanziellen Verluste Deiner Bank verringert. berechnen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Du in Deinem DarlehensvertragDer Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, den Du mit Deiner Bank schließt. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich Deine Bank, Dir die vereinbarte Kreditsumme bereitzustellen. Im Gegenzug verpflichtest Du Dich, das Darlehen und die vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen. Ein Darlehensvertrag hat eine lange Laufzeit und wird daher oft für die Baufinanzierung abgeschlossen. eine Sollzinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart hast. Wichtig ist hierbei, dass Du die sechsmonatige Kündigungsfrist einhältst; somit ist eine Kündigung Deines Darlehensvertrages nach zehn Jahren und sechs Monaten möglich. Das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich in § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Merke:
Die ZehnjahresfristDie Zehnjahresfrist bei Deiner Baufinanzierung bedeutet, dass Du Dein Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren + sechs Monaten (Kündigungsfrist) ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen kannst. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Du eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren abgeschlossen hast. des Sonderkündigungsrechts beginnt an dem Tag, an dem Dir Deine Baufinanzierung vollständig ausgezahlt wurde. Hast Du die Kreditsumme in mehreren Etappen erhalten, so ist das Datum entscheidend, an dem Deine Bank Dir den letzten Teil Deines Darlehens ausgezahlt hat.