Im Rahmen einer Scheidung sind finanzielle Angelegenheiten, wie z.B. die BaufinanzierungMit einer Baufinanzierung finanzierst Du den Kauf Deiner Immobilie, indem du ein Darlehen bei einer Bank aufnimmst. Du nutzt also Fremdkapital der Bank, um Deine Immobilie zu finanzieren. Geldmittel, die Du selbst einbringst, zählen zu Eigenkapital und sind kein Bestandteil Deiner Baufinanzierung. betroffen. Wurde eine gemeinsame Baufinanzierung abgeschlossen, so kann bei Zustimmung der Bank, das Darlehen von einer Partei allein übernommen werden. Die Bank prüft in diesem Fall die Schuldhaftentlassung. Außerdem besteht die Möglichkeit die Immobilie zu verkaufen und den Kredit in einer Summe zurückzahlen, dabei wird ggf. eine VorfälligkeitsentschädigungZahlst Du das Darlehen bei Deiner Bank vorzeitig ab, berechnet Deine Bank Dir meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung ist eine Aufwandsentschädigung und der Ausgleich dafür, dass Deine Bank nicht die geplanten Zinszahlungen erhält. So werden die finanziellen Verluste Deiner Bank verringert. fällig.
Eine Immobilie gehört in der Regel beiden Ehepartnern, sofern diese während der Ehe erworben wurde. Stehen beide Ehepartner im GrundbuchIm Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie, oder eines Grundstückes festgehalten. Der Aufbau vom Grundbuch ist in mehrere Teile untergliedert. Neben den Angaben zum Eigentum findest Du im Grundbuch viele weitere Informationen - darunter auch Rechte (z.B. Wegerechte, Wohn- oder Nießbrauchrecht) und Pflichten (z.B. Grundschuld, Hypotheken)., so gehört ihnen das Objekt zu jeweils 50 Prozent, sofern keine andere Aufteilung vereinbart wurde. Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, bleibt dieser auch nach Auflösung der Ehe alleiniger Darlehensnehmer. Damit ist jedoch nicht der Zugewinnausgleich ausgeschlossen!
Merke:
Wurde die Immobilie während der Ehe gekauft, ist bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Du oder Dein Partner einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hast. Somit empfehlen wir vor dem Kauf die Aufteilung der Eigentumsverhältnisse sowie einen Ehevertrag abzuwägen. Der Vertrag regelt die spätere Aufteilung des gesamten Vermögens im Falle einer Trennung und reduziert viel Ärger.