Der Notartermin wird vereinbart, um Deinen Immobilienkauf vertraglich rechtskräftig zu beurkunden. In Deutschland ist es rechtlich verpflichtend einen Immobilien- oder Grundstückskauf notariell zu beurkunden, da dieser ansonsten keine rechtliche Bindung hat. Es ist wichtig, dass Käufer und Verkäufer sich den KaufvertragsentwurfDer Kaufvertragsentwurf für Deine Immobilie wird durch den Notar erstellt und ist der erste Schritt zum rechtlich wirksamen Immobilienkaufvertrag. Im Kaufvertragsentwurf sind alle wesentlichen Details enthalten, die für die Abwicklung des Immobilienkaufes wichtig sind. Der Notar ist dem Verkäufer und Käufer gleichermaßen verpflichtet. Er setzt einen rechtssicheren Vertrag auf und ist dabei, anders als beispielsweise ein Anwalt, unparteiisch, das heißt er vertritt und berät Käufer und Verkäufer gleichermaßen. bereits vor dem Notartermin angesehen haben. Beim Notartermin können letzte Rückfragen geklärt und Anpassungen am Vertrag vorgenommen werden.
Im Notartermin liest der NotarDer Notar berät und betreut Dich bei wichtigen Vertragsgeschäften und ist für die rechtskräftige Beurkundung des Kaufvertrags und somit des Immobilienkaufs erforderlich. Ein Notar ist immer unabhängig und hat die Verpflichtung, beide Parteien - also den Käufer und den Verkäufer - neutral zu beraten. den Kaufvertrag vor, klärt eventuelle Rückfragen und nimmt Anpassungen vor. Durch die Unterschriften von Käufer, Verkäufer und Notar wird der Immobilienkauf rechtsverbindlich.
Was muss ich zum Notar mitbringen?
- Personalausweis
Merke:
Wenn die GrundschuldbestellungMöchtest Du für Deine Baufinanzierung ein Darlehen aufnehmen? verlangt Deine Bank dafür eine entsprechende Sicherheit von Dir? In den meisten Fällen wird das Darlehen durch die Bestellung einer Grundschuld in Höhe der Darlehenssumme abgesichert. Das heißt, Deine Immobilie wird mit einer Grundschuld zugunsten Deiner Bank belastet. Solltest Du Dein Darlehen nicht mehr abbezahlen können, hat die Bank das Recht zur Zwangsversteigerung Deiner Immobilie. Die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch erfolgt durch einen Notar. Deiner Bank vorliegt, kannst Du diese im selben Termin beurkunden und musst nur einmal zum Notar.
Geheimtipp:
Halten sich Käufer und Verkäufer in unterschiedlichen Städten innerhalb Deutschlands auf, ist es ebenfalls möglich das beide getrennt voneinander zu einem Notar ihrer Wahl gehen. Dafür ist nur ein kleiner Aufpreis fällig und der Aufwand zur Terminfindung kann sich stark vereinfachen.