Der Notar berät und betreut Dich bei wichtigen Vertragsgeschäften und ist für die rechtskräftige Beurkundung des Kaufvertrags und somit des Immobilienkaufs erforderlich. Ein Notar ist immer unabhängig und hat die Verpflichtung, beide Parteien – also den Käufer und den Verkäufer – neutral zu beraten.
Der Notar betreut Dich bei Kaufvertragsfragen rund um den Immobilienkauf- und verkauf und stellt die rechtskräftige Vertragsgestaltung sicher. Der Notar erstellt den KaufvertragsentwurfDer Kaufvertragsentwurf für Deine Immobilie wird durch den Notar erstellt und ist der erste Schritt zum rechtlich wirksamen Immobilienkaufvertrag. Im Kaufvertragsentwurf sind alle wesentlichen Details enthalten, die für die Abwicklung des Immobilienkaufes wichtig sind. Der Notar ist dem Verkäufer und Käufer gleichermaßen verpflichtet. Er setzt einen rechtssicheren Vertrag auf und ist dabei, anders als beispielsweise ein Anwalt, unparteiisch, das heißt er vertritt und berät Käufer und Verkäufer gleichermaßen., der neben den Standardklauseln auch individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer enthalten kann. Den fertigen Vertragsentwurf erhalten Käufer und Verkäufer vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung. Aber auch im NotarterminDer Notartermin wird vereinbart, um Deinen Immobilienkauf vertraglich rechtskräftig zu beurkunden. In Deutschland ist es rechtlich verpflichtend einen Immobilien- oder Grundstückskauf notariell zu beurkunden, da dieser ansonsten keine rechtliche Bindung hat. Es ist wichtig, dass Käufer und Verkäufer sich den Kaufvertragsentwurf bereits vor dem Notartermin angesehen haben. Beim Notartermin können letzte Rückfragen geklärt und Anpassungen am Vertrag vorgenommen werden. können noch Vertragsänderungen vorgenommen werden, sofern Käufer und Verkäufer sich einig sind.
Eine weitere Aufgabe des Notars ist die Beurkundung der Grundschulden, was oft in einem Termin mit der Kaufvertragsunterzeichnung stattfinden kann. Zudem überwacht er den Ablauf des Immobilienkaufs nach der Kaufvertragsunterzeichnung.
Merke:
Notare sind für den Abschluss wichtiger und weitreichender Rechtsgeschäfte zuständig. So muss auch der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden.