Kannst oder möchtest Du die vertraglich vereinbarte Darlehenssumme nicht abnehmen, z.B. weil der NotarterminDer Notartermin wird vereinbart, um Deinen Immobilienkauf vertraglich rechtskräftig zu beurkunden. In Deutschland ist es rechtlich verpflichtend einen Immobilien- oder Grundstückskauf notariell zu beurkunden, da dieser ansonsten keine rechtliche Bindung hat. Es ist wichtig, dass Käufer und Verkäufer sich den Kaufvertragsentwurf bereits vor dem Notartermin angesehen haben. Beim Notartermin können letzte Rückfragen geklärt und Anpassungen am Vertrag vorgenommen werden. geplatzt ist, berechnet Deine Bank Dir eine Nichtabnahmeentschädigung, sofern Du nicht innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktrittst. Diese Entschädigung dient Deiner Bank als Ausgleich für die entstandenen Kosten und Zinsverluste, die ihr durch die Bereitstellung Deines Darlehens entstanden sind.
Es gibt viele Gründe für eine Nichtabnahme Deines Darlehens z.B., weil der Immobilienkauf nicht zustande kommt und entweder Käufer oder Verkäufer kurzfristig abspringen. Vielleicht tun sich auch andere Optionen für die Finanzierung Deiner Immobilie auf z.B. ein Erbe.
Die Möglichkeit der Nichtabnahmeentschädigung wird bereits im Kreditvertrag festgelegt. Wichtig ist, dass Du die Berechnung Deiner Bank genau prüfst oder prüfen lässt. Vielleicht ist eine Kündigung oder ein Widerruf ohne Zahlung der Entschädigung doch noch möglich (z.B. durch Vertragsfehler seitens der Bank). Wird die Nichtabnahmeentschädigung rechtmäßig in Rechnung gestellt, so solltest Du zumindest die Höhe prüfen (lassen).