Deine Immobilie verliert mit der Zeit an Wert. Diesen Wertverlust bezeichnet man als Abschreibung – Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei einer vermieteten Immobilie kannst Du den Wertverlust von Deinen Miteinnahmen abziehen, somit vermindert sich Deine Einnahme und Du zahlst weniger Einkommenssteuer.
Für die Abschreibung ermittelst Du Deinen Eigentumsanteil am Gebäude. Der Wert des Grundstückes (Größe x Bodenrichtwert) wird dabei nicht beachtet und kann nicht abgeschrieben werden.
Beispiel (vereinfachte Darstellung):
Kaufpreis 400.000€
Wert des Grundstückes 100.000€
Eigentumsanteil am Gebäude 300.000€ als
Grundlage für die Abschreibung:
Gebäude nach 1924 errichtet 50 Jahre lang 2% ab Kauf
Gebäude vor 1924 errichtet 40 Jahre lang 2,5% ab Kauf
Abschreibung (Gebäude nach 1924) = 6.000€ jährlich
Abschreibung (Gebäude vor 1924) = 7.500€ jährlich
Wann sind abweichende Abschreibungen möglich?
- Denkmalschutz
- Außergewöhnlicher Abnutzung (Abriss)
- Vermietung einer bisher selbstgenutzten Immobilie
- Vermietung unter Marktpreis
- Häusliches Arbeitszimmer
- Schenkung und Erbschaft
- ImmobilienverkaufBei einem Immobilienverkauf geht das Eigentum einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer über. Den rechtswirksamen Kaufvertrag müssen Käufer und Verkäufer beim Notar abschließen. Den Vertrag für Deine Baufinanzierung unterschreibst Du bei Deiner Bank oder über das PostIdent/VideoIdent- Verfahren.
Merke:
bei der Vermietung macht ein kleines Grundstück aus Sicht der Abschreibung mehr Sinn!