Du und die Bank haben einen Kreditvertrag geschlossen. Die Abnahmeverpflichtung ist Bestandteil Deines Kreditvertrages mit der Bank. Mit der Abnahmeverpflichtung sichert sich die Bank ab, dass Du Deinen Kredit in Anspruch nimmst und Deinen Vertrag einhältst.
Dafür vereinbart ihr in der Regel eine Abnahmefrist, innerhalb der Du die Darlehenssumme abrufen musst. Wenn Du die Darlehenssumme erst später abrufst, fallen BereitstellungszinsenBereitstellungszinsen werden berechnet, wenn Du eine Baufinanzierung abschließt und die Kreditsumme nicht innerhalb der vereinbarten Frist abrufst. Wenn Du Deine Baufinanzierung also später als vereinbart abrufst, stellt Deine Bank Dir Bereitstellungszinsen in Rechnung. Diese Zinsen sind ein Ausgleich dafür, dass Deine Bank die vereinbarte Kreditsumme für Dich bereithält, jedoch noch keine Darlehenszinsen von Dir bekommt. Mehr an. Wenn Du sie aber gar nicht in Anspruch nimmst – zum Beispiel, weil Du geerbt hast, das Bauvorhaben weniger kostet oder sich der Kauf zerschlagen hat – zahlst Du eine NichtabnahmeentschädigungKannst oder möchtest Du die vertraglich vereinbarte Darlehenssumme nicht abnehmen, z.B. weil der Notartermin geplatzt ist, berechnet Deine Bank Dir eine Nichtabnahmeentschädigung, sofern Du nicht innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktrittst. Diese Entschädigung dient Deiner Bank als Ausgleich für die entstandenen Kosten und Zinsverluste, die ihr durch die Bereitstellung Deines Darlehens entstanden sind. Mehr. Dafür gelten ähnliche Regeln wie bei einer VorfälligkeitsentschädigungZahlst Du das Darlehen bei Deiner Bank vorzeitig ab, berechnet Deine Bank Dir meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung ist eine Aufwandsentschädigung und der Ausgleich dafür, dass Deine Bank nicht die geplanten Zinszahlungen erhält. So werden die finanziellen Verluste Deiner Bank verringert. Mehr.
Damit deckt der Kreditgeber die Kosten ab, die ihm selbst entstanden sind und minimiert das Risiko, dass Du doch wieder abspringst, nachdem ihr euch geeinigt habt. Aber keine Sorge: Das 14-tägige Widerrufsrecht Deines Kreditvertrags bleibt davon unberührt!
Eine wichtige Rolle spielt die Abnahmeverpflichtung bei Forward-Darlehen, mit denen man schon Jahre vorher eine Anschlussfinanzierung vereinbart