Baufi – Lexikon: Abnahmeverpflichtung

Abnahmeverpflichtung

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Du und die Bank haben einen Kreditvertrag geschlossen. Die Abnahmeverpflichtung ist Bestandteil Deines Kreditvertrages mit der Bank. Mit der Abnahmeverpflichtung sichert sich die Bank ab, dass Du Deinen Kredit in Anspruch nimmst und Deinen Vertrag einhältst.

Dafür vereinbart ihr in der Regel eine Abnahmefrist, innerhalb der Du die Darlehenssumme abrufen musst. Wenn Du die Darlehenssumme erst später abrufst, fallen Bereitstellungszinsen an. Wenn Du sie aber gar nicht in Anspruch nimmst – zum Beispiel, weil Du geerbt hast, das Bauvorhaben weniger kostet oder sich der Kauf zerschlagen hat – zahlst Du eine Nichtabnahmeentschädigung. Dafür gelten  ähnliche Regeln wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Damit deckt der Kreditgeber die Kosten ab, die ihm selbst entstanden sind und minimiert das Risiko, dass Du doch wieder abspringst, nachdem ihr euch geeinigt habt. Aber keine Sorge: Das 14-tägige Widerrufsrecht Deines Kreditvertrags bleibt davon unberührt!

Eine wichtige Rolle spielt die Abnahmeverpflichtung bei Forward-Darlehen, mit denen man schon Jahre vorher eine Anschlussfinanzierung vereinbart