Baufi - Lexikon


Baufi - Lexikon

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  • Abnahmeverpflichtung - Du und die Bank haben einen Kreditvertrag geschlossen. Die Abnahmeverpflichtung ist Bestandteil Deines Kreditvertrages mit der Bank. Mit der Abnahmeverpflichtung sichert sich die Bank ab, dass Du Deinen Kredit in Anspruch nimmst und Deinen Vertrag einhältst.
  • Abschreibung - Deine Immobilie verliert mit der Zeit an Wert. Diesen Wertverlust bezeichnet man als Abschreibung – Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei einer vermieteten Immobilie kannst Du den Wertverlust von Deinen Miteinnahmen abziehen, somit vermindert sich Deine Einnahme und Du zahlst weniger Einkommenssteuer.
  • Abtretung - Einige Banken akzeptieren eine Abtretung von Guthaben als zusätzliche Sicherheit, d.h. mehr Eigenkapital = bessere Konditionen. Du kannst beispielsweise Deine Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparverträge, Depots an die Bank abtreten.
  • Aufteilungsplan - Der Aufteilungsplan wird auch Teilungsplan genannt und bezeichnet eine beurkundete Bauzeichnung, aus der Du genau ersehen kannst, wie ein Gebäude aufgeteilt ist. Das ist sehr wichtig, um zu erkennen, wo z.B. eine Wohnung innerhalb eines Hauses liegt und wie groß sie ist.
  • Ausschreibung - Dein Baufinanzierungsberater macht für Dich eine Ausschreibung bei verschiedenen Banken, um das Beste Darlehen für Dich zu finden. Er stellt Deine Unterlagen zusammen, erstellt ein Profil von dem Kunden und der Immobilie, schreibt verschiedene Banken an und verhandelt die Konditionen. Er weiß auch welche Banken geschäftspolitisch Interesse an Kunden XY und Immobilien XY haben. So wirst Du optimal bei der Auswahl Deiner Baufinanzierung unterstützt, sparst eine Menge Zeit und Arbeit.
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  • Baubeschreibung - Die Baubeschreibung benötigst Du für die Finanzierung und um Dich selbst abzusichern. Sie listet detailliert alle Merkmale eines Gebäudes auf: beispielsweise Objektart, Objekt-Highlights (Garten, Pool, SmartHome, Sauna, Alarmanlage), Wohnumgebung, Baujahr, Jahr der Kernsanierung, Modernisierungsjahr, Sanierungen, Anzahl Geschosse, Bauweise, Ausstattung, erforderliche Instandsetzungen und verwendete Materialien.
  • Baufinanzierung - Mit einer Baufinanzierung finanzierst Du den Kauf Deiner Immobilie, indem du ein Darlehen bei einer Bank aufnimmst. Du nutzt also Fremdkapital der Bank, um Deine Immobilie zu finanzieren. Geldmittel, die Du selbst einbringst, zählen zu Eigenkapital und sind kein Bestandteil Deiner Baufinanzierung. 
  • Baufinanzierungsberater - Dein Baufinanzierungsberater hilft Dir dabei, die passende Baufinanzierung für Dich und Deine Lebensumstände zu finden. Er verfügt über ein großes Netzwerk an Banken und persönlichen Kontakten zu Banken und Bausparkassen, auf die er für Deine Baufinanzierung zurückgreifen kann. Außerdem verfügt er über detailliertes Fachwissen im Bereich Immobilien und Baufinanzierung und kann Dich so optimal beraten. Dein Baufinanzierungsberater bildet die Brücke zwischen Dir und der Bank und verhandelt Konditionen für Dich.
  • Baufinanzierungsberatung - Eine Baufinanzierungsberatung kann unabhängig oder mit einem Berater einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung erfolgen. Bei einem Beratungstermin profitierst Du von der Erfahrung des Beraters. Er beantwortet Deine Fragen, ermittelt Deinen Finanzierungsbedarf und wählt mit Dir das passende Kreditangebot aus. Bei einem unabhängigen Baufinanzierungsberater profitierst du zusätzlich von einem großen Angebot von Banken.
  • Baumängel - Kaum ein Haus ist komplett frei von Fehlern - dies gilt vor allem für Altbauten. Vor Abschluss einer Baufinanzierung solltest Du Dir daher ein genaues Bild von der Immobilie machen. Baumängel lassen sich nie ganz ausschließen, sollten bei Abschluss des Kaufvertrags allerdings bestmöglich ausgeschlossen werden. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel von dem er wusste, muss er dafür haften.
  • Bereitstellungszinsen - Bereitstellungszinsen werden berechnet, wenn Du eine Baufinanzierung abschließt und die Kreditsumme nicht innerhalb der vereinbarten Frist abrufst. Wenn Du Deine Baufinanzierung also später als vereinbart abrufst, stellt Deine Bank Dir Bereitstellungszinsen in Rechnung. Diese Zinsen sind ein Ausgleich dafür, dass Deine Bank die vereinbarte Kreditsumme für Dich bereithält, jedoch noch keine Darlehenszinsen von Dir bekommt.
  • Bonitätsprüfung - Bei der Beantragung einer Baufinanzierung überprüft die Bank Deine Bonität, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Die Prüfung erfolgt durch eine Schufa-Auskunft, deine Selbstauskunft und entsprechende Bonitätsnachweise (z.B. Kontoauszüge und Gehaltsnachweise). Neben Deinen Einnahmen und Ausgaben ist für die Bank auch Dein bisheriges Zahlungsverhalten relevant, um Deine Kreditwürdigkeit zu bestimmen.
  • Bonitätsunterlagen - Deine Bonitätsunterlagen geben der Bank Auskunft über Deine Einnahmen, Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen. Anhand der Bonitätsunterlagen bestimmt Deine Bank in welcher Höhe sie Dir ein Darlehen gewährt und wie hoch Deine Zinsen ausfallen. Zu den Bonitätsunterlagen gehören Gehaltsabrechnungen, eine Übersicht über Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sowie weitere Kredite und Leasingverträge.
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  • Darlehensvertrag - Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, den Du mit Deiner Bank schließt. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich Deine Bank, Dir die vereinbarte Kreditsumme bereitzustellen. Im Gegenzug verpflichtest Du Dich, das Darlehen und die vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen. Ein Darlehensvertrag hat eine lange Laufzeit und wird daher oft für die Baufinanzierung abgeschlossen.
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  • Eigenkapital - Wenn Du eine Immobilie kaufst, musst Du auch bei einer Finanzierung für einen Teil der Kosten selbst aufkommen. Diesen Anteil nennt man Eigenkapital. Er dient als Sicherheit für die Bank und sollte mindestens die Kaufnebenkosten abdecken. Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto besser sind die Konditionen der Bank.
  • Elternzeit - Eine Baufinanzierung kannst Du auch während der Elternzeit beantragen; vorausgesetzt, es gibt ein weiteres festes Einkommen (z.B. des Partners). Aufgrund der zeitlichen Befristung reicht der Bezug von Elterngeld für die Baufinanzierung nicht aus. Hast du bereits eine bestehende Baufinanzierung, so kannst Du während der Elternzeit mit Deiner Bank ggf. niedrigere Monatsraten vereinbaren, um die finanzielle Belastung zu schmälern.
  • Exposé - Das Exposé ist das Aushängeschild einer Immobilie, die zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dort findest Du die Beschreibung des Objektes, Fotos, Informationen zu Preis, Lage und Ausstattung und oftmals einen Grundriss. Auf diese Weise gewinnst Du bereits vor der Besichtigung einen ersten Eindruck und auch die Bank fordert das Exposé oft im Rahmen der Baufinanzierung an.
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  • Finanzierungszusage - Durch die Finanzierungszusage - auch Finanzierungsbestätigung genannt - erklärt sich Deine Bank bereit, Dir eine Baufinanzierung bereitzustellen. In einer solche Zusage sind üblicherweise die Konditionen, sowie die Dauer der Gültigkeit enthalten. Eine Finanzierungszusage ist rechtlich nicht verbindlich, sondern erst die schriftliche Willenserklärung von Bank und Käufer im Kreditvertrag.
  • Flurkarte - Die Flurkarte benötigst Du für Deine Baufinanzierung. Du siehst auf einen Blick, wo Dein Gebäude sich auf dem Grundstück befindet. Sollte das Gebäude nicht, oder nur teilweise auf der Flurkarte eingezeichnet sein besteht die Möglichkeit, dass das Gebäude oder Teile davon nicht genehmigt sind (auch Wintergärten, Garagen, Anbauten und Nebengebäude).
  • Forwarddarlehen - Als Forwarddarlehen bezeichnet man eine Anschlussfinanzierung für Deine Baufinanzierung. Schon bevor Deine Zinsbindung endet, kannst Du ein Forwarddarlehen abschließen, um Dir die heutigen Zinsen für die Zukunft zu sichern. Du vereinbarst den neuen Zinssatz und die Konditionen also bereits im Vorfeld (ohne etwas dafür zu bezahlen). Ein Forwarddarlehen lohnt sich, wenn Du Dir vor Beginn der Anschlussfinanzierung Zinsen bzw. eine sichere Anschlussrate sichern möchtest.
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  • Grundbuch - Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie, oder eines Grundstückes festgehalten. Der Aufbau vom Grundbuch ist in mehrere Teile untergliedert. Neben den Angaben zum Eigentum findest Du im Grundbuch viele weitere Informationen - darunter auch Rechte (z.B. Wegerechte, Wohn- oder Nießbrauchrecht) und Pflichten (z.B. Grundschuld, Hypotheken).
  • Grundriss - Beantragst Du eine Baufinanzierung, verlangt Deine Bank eine Grundrisszeichnung. Dies kann ein einfach erstellter oder ein bemaßter Grundriss sein - je nachdem, was Deiner Bank wichtig ist. Die meisten Banken akzeptieren den bemaßten Grundriss. Der Grundriss ist maßstabsgetreu gezeichnet und schenkt einen guten Überblick über die Aufteilung der Räume und die Größe Deiner Immobilie.
  • Grundschuldbestellung - Möchtest Du für Deine Baufinanzierung ein Darlehen aufnehmen? verlangt Deine Bank dafür eine entsprechende Sicherheit von Dir? In den meisten Fällen wird das Darlehen durch die Bestellung einer Grundschuld in Höhe der Darlehenssumme abgesichert. Das heißt, Deine Immobilie wird mit einer Grundschuld zugunsten Deiner Bank belastet. Solltest Du Dein Darlehen nicht mehr abbezahlen können, hat die Bank das Recht zur Zwangsversteigerung Deiner Immobilie. Die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch erfolgt durch einen Notar.
  • Gutachter - Ein Gutachter prüft den Wert Deiner Immobilie. Dafür schaut er sich die Immobilie an und vergleicht ihren Wert mit ähnlichen Häusern in der Region. Eine gutachterliche Begehung kann eine Voraussetzung für die Vergabe einer Baufinanzierung sein. Die Bank möchte sichergehen, dass die Höhe der Baufinanzierung gerechtfertigt ist und der Beleihungswert richtig ermittelt wird.
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  • Immobilienbewertung - Im Rahmen der Immobilienfinanzierung führt Deine Bank eine Immobilienbewertung durch. So überprüft sie den Wert Deiner Immobilie und ermittelt den internen Beleihungswert. Im Regelfall nutzt die Bank hierfür eine Bewertungssoftware und einen Gutachter, der die Immobilie besichtigt (meist innen und außen).
  • Immobilienverkauf - Bei einem Immobilienverkauf geht das Eigentum einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer über. Den rechtswirksamen Kaufvertrag müssen Käufer und Verkäufer beim Notar abschließen. Den Vertrag für Deine Baufinanzierung unterschreibst Du bei Deiner Bank oder über das PostIdent/VideoIdent- Verfahren.
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  • Kaufvertragsentwurf - Der Kaufvertragsentwurf für Deine Immobilie wird durch den Notar erstellt und ist der erste Schritt zum rechtlich wirksamen Immobilienkaufvertrag. Im Kaufvertragsentwurf sind alle wesentlichen Details enthalten, die für die Abwicklung des Immobilienkaufes wichtig sind. Der Notar ist dem Verkäufer und Käufer gleichermaßen verpflichtet. Er setzt einen rechtssicheren Vertrag auf und ist dabei, anders als beispielsweise ein Anwalt, unparteiisch, das heißt er vertritt und berät Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
  • Kreditablösung - Unter Kreditablösung versteht man die Auflösung eines bestehenden Kreditvertrages mit Deiner Bank. Dabei handelt es sich um die vollständige Rückzahlung Deiner Restschuld, die zum Ablauf Deiner Zinsbindung, oder eventuell vorzeitig erfolgen kann.
  • Kreditablösung - Unter Kreditablösung versteht man die Auflösung eines bestehenden Kreditvertrages mit Deiner Bank. Dabei handelt es sich um die vollständige Rückzahlung Deiner Restschuld, die zum Ablauf Deiner Zinsbindung, oder eventuell vorzeitig erfolgen kann.
  • Kreditkonditionen - Die Kreditkonditionen bilden den Rahmen für Deinen Darlehensvertrag mit der Bank und somit für Deine Baufinanzierung. Die Kreditkonditionen regeln die Rechte und Pflichten von Dir als Kreditnehmer gegenüber der Bank und umgekehrt. Bei den meisten Konditionen handelt es sich um Standards der jeweiligen Bank. Manche Konditionen lassen sich jedoch verhandeln und sind an die Lebensumstände und Bonität des Kunden anpassbar.
  • Kreditrate - Als Kreditrate bezeichnet man den monatlichen Betrag, den Du an Deine Bank zurückzahlst. In Deinem Darlehensvertrag ist die Höhe der Kreditrate festgelegt. Sie besteht aus zwei Teilen: den Zinsen und der Rückzahlung des geliehenen Geldes, dem sogenannten Tilgungsanteil.
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  • Modernisierung - Unter Modernisierung versteht man Maßnahmen, die den Wert Deiner Immobilie steigern. Das heißt, dass die Qualität des Gebäudes oder der Wohnung dadurch deutlich verbessert wird: etwa dank neuer Bauteile oder Verbesserungen. Beispiele sind Wärmedämmungen, eine neue Heizungsanlage oder Anbauten.
  • Musterobjekt - Eine Musterimmobilie ist eine Beispielimmobilie, die Deiner Wunsch-Immobilie sehr nahekommt. Auf dieser Basis können wir Deinen Finanzierungsbedarf berechnen und bereits die Angebote verschiedener Banken vergleichen. Sobald sich eine passende Immobilie gefunden hat, kann die Baufinanzierung dann sehr zügig abgewickelt werden. Das ist von großem Vorteil, um beim Kauf verbindlich gegenüber dem Makler oder dem Verkäufer aufzutreten.
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  • Nichtabnahmeentschädigung - Kannst oder möchtest Du die vertraglich vereinbarte Darlehenssumme nicht abnehmen, z.B. weil der Notartermin geplatzt ist, berechnet Deine Bank Dir eine Nichtabnahmeentschädigung, sofern Du nicht innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktrittst. Diese Entschädigung dient Deiner Bank als Ausgleich für die entstandenen Kosten und Zinsverluste, die ihr durch die Bereitstellung Deines Darlehens entstanden sind.
  • Notar - Der Notar berät und betreut Dich bei wichtigen Vertragsgeschäften und ist für die rechtskräftige Beurkundung des Kaufvertrags und somit des Immobilienkaufs erforderlich. Ein Notar ist immer unabhängig und hat die Verpflichtung, beide Parteien - also den Käufer und den Verkäufer - neutral zu beraten.
  • Notartermin - Der Notartermin wird vereinbart, um Deinen Immobilienkauf vertraglich rechtskräftig zu beurkunden. In Deutschland ist es rechtlich verpflichtend einen Immobilien- oder Grundstückskauf notariell zu beurkunden, da dieser ansonsten keine rechtliche Bindung hat. Es ist wichtig, dass Käufer und Verkäufer sich den Kaufvertragsentwurf bereits vor dem Notartermin angesehen haben. Beim Notartermin können letzte Rückfragen geklärt und Anpassungen am Vertrag vorgenommen werden.
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  • Objektbesichtigung - Die Objektbesichtigung ist ein wichtiger Bestandteil der Ankaufsprüfung für eine Immobilie. Sie gehört oft zu den Voraussetzungen für eine Baufinanzierung. Hierbei schaut sich ein Gutachter der Bank oder ein externer Sachverständiger die Immobilie an, für die Du das Darlehen aufnehmen möchtest. In erster Linie dient die Objektbesichtigung der Werteinschätzung. Deine Bank möchte wissen, ob der von ihr ermittelte Beleihungswert realistisch ist.
  • Objektunterlagen - Für die Beantragung einer Baufinanzierung benötigst Du verschiedene Dokumente. Dazu gehören auch die Objektunterlagen. Anhand der Objektunterlagen überprüft Deine Bank den Wert der Immobilie, eventuelle Fallstricke und schaut, ob die gewünschte Darlehenshöhe angemessen ist.
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  • Pfandtausch - Ein Pfandtausch ist eine Möglichkeit, Deine bestehende Baufinanzierung auf eine neue Immobilie zu übertragen. Die Entscheidung, ob ein Pfandtausch möglich ist, liegt bei Deiner Bank. Voraussetzung ist meist, dass die neue Immobilie einen ähnlichen Wert wie Deine bisherige Immobilie aufweist oder Du alternativ/zusätzlich andere Sicherheiten anbieten kannst. Die ursprünglich vereinbarten Konditionen müssen also zu Deiner neuen Immobilie passen.
  • PostIdent Verfahren - Das PostIdent Verfahren ist ein sicherer und einfacher Weg, um Deine Identität gegenüber der Bank nachzuweisen. Für die Durchführung des Identifikationsverfahrens brauchst Du lediglich Dein Ausweisdokument, den von Dir unterschriebenen Darlehensvertrag und den PostIdent Coupon. Du brauchst keinen Termin und kannst einfach bei einer Postfiliale vorbeigehen. Der unterschriebene Darlehensvertrag wird nach der erfolgreichen Identifikation mit dem ausgefüllten PostIdent-Coupon an Deine Bank gesendet.
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  • Restschuld - Nach Ablauf Deiner Zinsbindung hast Du Dein Darlehen meist noch nicht vollständig zurückbezahlt. Den ausstehenden Restbetrag zum Ende Deiner Zinsbindung nennt man Restschuld. Deine Restschuld musst Du der Bank noch zahlen und kündigst Du Deinen Kreditvertrag nicht, dann läuft dieser in der Regel mit neuem Zinssatz einfach weiter.
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  • Scheidung - Im Rahmen einer Scheidung sind finanzielle Angelegenheiten, wie z.B. die Baufinanzierung betroffen. Wurde eine gemeinsame Baufinanzierung abgeschlossen, so kann bei Zustimmung der Bank, das Darlehen von einer Partei allein übernommen werden. Die Bank prüft in diesem Fall die Schuldhaftentlassung. Außerdem besteht die Möglichkeit die Immobilie zu verkaufen und den Kredit in einer Summe zurückzahlen, dabei wird ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
  • Schufa - Die Schufa gibt Deiner Bank Auskunft über Deine Kreditwürdigkeit. Hierfür berechnet sie einen individuellen Bonitätsscore, den sogenannten Schufa Score. Der Score, sowie die Einträge in Deiner Schufa helfen Deiner Bank dabei, Deine Kreditwürdigkeit zu ermitteln. Ein guter Schufa Score steigert Deine Chancen auf einen Kredit.
  • Schufa Score - Der Schufa Score verrät Deiner Bank, wie kreditwürdig Du bist. Bei Beantragung Deiner Baufinanzierung gibst Du Deiner Bank die Erlaubnis, eine Schufa-Auskunft einzuholen. Ein hoher Kredit Score sichert Dir gute Chancen, den gewünschten Immobilienkredit zu erhalten.
  • Selbstauskunft - Für den Abschluss einer Baufinanzierung verlangt Dein Baufinanzierungsberater (in Vertretung für die Bank) sowie die Bank eine Selbstauskunft von Dir. In der Selbstauskunft machst Du Angaben über Deine persönlichen Lebensumstände und Deine finanzielle Situation (z.B. Einkommen, Vermögenswerte & Schulden). Die Selbstauskunft ermöglicht es Deiner Bank sich ein realistisches Bild von Dir zu machen. Da der Abschluss einer Baufinanzierung für Deine Bank mit Chancen und Risiken verbunden ist, möchte sie sichergehen, dass Du Dein Darlehen planmäßig zurückzahlen kannst.
  • Sonderkündigungsrecht - Nach Ablauf von zehn Jahren hast Du ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht Deines Darlehensvertrags. Möchtest Du Deine Baufinanzierung vollständig tilgen, umschulden oder ein anderes Darlehen abschließen, ist dies vereinfacht möglich. Deine Bank darf Dir zudem keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
  • Sondertilgung - Eine Sondertilgung ist eine Möglichkeit Deinen Kredit bei der Bank schneller abzubezahlen, indem Du einmal, oder mehrmals jährlich zusätzliche Zahlungen auf Dein Kreditkonto überweist.
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  • Tilgung - Als Tilgung bezeichnet man die Rückzahlung Deines Kredites bei der Bank. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel monatlich, oder seltener zum Ende der Laufzeit in einer Summe (endfälliges Darlehen).
  • Tilgungssatzwechsel - Unter dem Tilgungssatzwechsel versteht man die Möglichkeit, die Höhe Deiner monatlichen Ratenzahlung (Rückzahlung) bei der Bank anzupassen. Die Darlehensrate besteht aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil. Die Höhe der Darlehensrate und die entsprechende Aufteilung sind in Deinem Darlehensvertrag festgeschrieben. Dein Zinssatz bleibt beim Tilgungssatzwechsel unverändert, Deine monatliche Rückzahlung des Darlehens, also Tilgung, ändert sich und damit auch Deine monatliche Rate an die Bank. 
  • Todesfall - Eine Baufinanzierung wird in der Regel über einen langen Zeitraum abgezahlt. Stirbt der Darlehensnehmer vor dem Ende der Darlehenslaufzeit und der vollständigen Rückzahlung des Darlehens, dann gehen sowohl die Schulden als auch die Immobilie an die Erben über.
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  • Umfinanzierung - Umfinanzierung bedeutet, dass Du eine Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank abschließt. Die neue Bank löst Deine Baufinanzierung bei Deiner bisherigen Bank ab (zahlt den Kredit aus) und erhält als Sicherheit die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden. Eine Umfinanzierung oder auch Umschuldung lohnt sich vor allem dann, wenn Du durch ein neues Darlehen bessere Konditionen und niedrigere Zinsen erhältst.
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  • Vorfälligkeitsentschädigung - Zahlst Du das Darlehen bei Deiner Bank vorzeitig ab, berechnet Deine Bank Dir meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung ist eine Aufwandsentschädigung und der Ausgleich dafür, dass Deine Bank nicht die geplanten Zinszahlungen erhält. So werden die finanziellen Verluste Deiner Bank verringert.
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  • Wohnfläche - Die Wohnflächenberechnung gibt Auskunft über die Größe Deiner Wohnung. Sie gehört zu den Objektunterlagen, die Du beim Kauf einer Immobilie prüfen und für die Beantragung Deiner Baufinanzierung bei der Bank einreichen solltest.
  • Wohnrecht - Wenn Du Deine Immobilie verkaufen, oder verschenken möchtest und weiterhin darin wohnen bleiben möchtest, dann kannst Du Dich mit einem eingetragenen Wohnrecht absichern.
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  • Zahlungsart - Die Zahlungsart legt fest, wie und wann Du Deine Darlehensraten an die Bank bezahlst.
  • Zehnjahresfrist - Die Zehnjahresfrist bei Deiner Baufinanzierung bedeutet, dass Du Dein Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren + sechs Monaten (Kündigungsfrist) ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen kannst. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Du eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren abgeschlossen hast.
  • Zins - Leihst Du Dir von Deiner Bank Geld in Form eines Darlehens, dann musst Du dafür Zinsen zahlen. Eine Baufinanzierung besteht aus dem geliehenen Geld für deine Immobilie und den Zinsen. Der Zins ist der Preis, den Du für Dein geliehenes Geld zahlst, so verdient die Bank.
  • Zinsbindung - Mit der Zinsbindung sicherst Du Dir Deine Finanzierungsrate für den vereinbarten Zeitraum i.d.R. zwischen 5 und 30 Jahre je nach Bank.
  • Zusatzsicherheiten - Zusatzsicherheiten sind zusätzlich erbrachte Sicherheiten bei der Bank, die über die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch hinaus gehen. Zusatzsicherheiten können erforderlich sein, wenn die gewünschte Baufinanzierung höher ist als der Wert Deiner Immobilie. In diesem Fall verlangt Deine Bank neben Grundschulden weitere Sicherheiten (z.B. die Abtretung von Sparguthaben oder die Eintragung einer Hypothek auf einer lastenfreien Immobilie). Du hast auch die Möglichkeit Zusatzsicherheiten einzusetzen, um etwa günstigere Darlehenskonditionen auszuhandeln oder weniger Eigenkapital einzusetzen.

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